esb data Hinweisgeber-Portal
Über dieses Portal können Unternehmen ihre Verpflichtungen nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erfüllen.

Nach der Richtlinie musste Deutschland die Richtlinie bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umsetzen, was leider noch nicht geschehen ist. Seit 27.07.2022 liegt der Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes vor. Seit 14.Dezember 2022 liegt der Gesetzentwurf mit Änderungen des Rechtsausschusses vor, das Gesetz soll bis zum 16.12.2022 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Letzte Änderungen sind die Verpflichtung zu anonymen Meldungen, „Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen“ und die Ausweitung auf Verstöße gegen den Digital Markets Act der EU.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gilt die Richtlinie seit 17.12.2021 direkt, d.h. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sind jetzt schon verpflichtet, die Richtlinie umzusetzen, Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern spätestens zum 17.12.2023. Der deutsche Gesetzentwurf sieht jedoch auch für Unternehmen über 250 Mitarbeitern noch eine Kulanzzeit von 3 Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vor.
Die esb data gmbh hat von der Zertifizierungsstelle der VOI Service GmbH das erste Zertifikat nach ISO 37002 ready erhalten und kann somit nachweisen, dass mit dieser Software alle Anforderungen der ISO 37002 erfüllt werden können, wenn die organisatorischen Voraussetzungen des jeweiligen Unternehmens zum Hinweisgeberschutz gegeben sind.
Wer ist als Whistleblower geschützt?
Wer kann Probleme melden?
Wen betrifft es?
Die Drehscheibe für eine sichere, anonyme Kommunikation.
Das esb data Whistleblower Portal ermöglicht es meldeberechtigten Personen, anonym Meldungen abzugeben. Das Hinweisgebersystem erfasst solche Hinweise in einem leicht nachvollziehbaren Verfahren, das die berechtigten Interessen der Betroffenen bestmöglich wahrt, aber vor allem auch für Sie maximal einfach ist und sich hervorragend in Ihre Betriebsabläufe integrieren lässt.
Unser Hinweisgeberportal stellt aus technischer und organisatorischer Sicht sicher, dass Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex oder Richtlinien gemäß den Anforderungen des Verhaltenskodex und des Datenschutzes und der Datensicherheit entgegengenommen werden und mit der notwendigen Vertraulichkeit verarbeitet, gespeichert und archiviert werden.
Wir helfen Ihnen dabei,
- Fehlverhalten aufzudecken
- Transparenz zu fördern
- Ihre Unternehmenskultur zu schützen
- die einschlägigen Vorschrift(en) einzuhalten
Wie es funktioniert
Getreu dem Motto "EINFACH IST GUT" haben wir unser Portal konzipiert. Genauso einfach wie die Meldung durch den Whistleblower muss unserer Auffassung nach auch die Bearbeitung und Verwaltung der Meldungen sein.
Das esb data Hinweisgeber-Portal unterstützt Sie bei der Einhaltung der EU-Whistleblower-Richtlinie
Konform mit der DSGVO
Rechenzentrum ISO 27001 zertifiziert
Whistleapp nach DIN ISO 37002 "ready" zertifiziert
Leistungen und Preise
Einführungsangebot
BASIS (1-49 MA)
39,00 € / Monat
BASIS + (50-249 MA)
89,00 € / Monat
STANDARD (ab 250 MA)
149,00 € / Monat
PREMIUM
+50,00 € / Monat
- Unbegrenzte Anzahl von Nutzern
- Case Management
- Bearbeitungsschritte
- Anonyme Meldungen
- Sicheres Hosting ISO 27001 RZ
- auf Wunsch 2-Faktor-Authentifizierung
- Fristenmanagement
- Starke Verschlüsselung
- DSGVO-konform
- Excel-Export für Auskunftsersuchen/Archivierung
- Löschen von Meldungen nach Aufbewahrungsfrist
- Live Audio- oder Videokonferenz mit Whistleblower
- Kostenloser Support
- Mandantenfähigkeit
- Individuelles Branding
- Vertragslaufzeit 24 Monate ab Inkrafttreten
- Premium: Chat
- Premium: Auditschnittstelle
- Premium: WP-Schnittstelle

Was ist die EU-Whistleblower-Richtlinie?
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, behandelt verschiedene Themen rund um das Thema "Whistleblowing".
Nach der Richtlinie musste Deutschland die Richtlinie bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umsetzen, was leider noch nicht geschehen ist. Seit 27.07.2022 liegt der Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes vor. Seit 19.September 2022 liegt der Gesetzentwurf mit Stellungnahmen des Bundestags, des Bundesrates und des Normenkontrollrates vor.
Melden Sie anonym über unser Hinweisgeberportal!
Wie nutzen Sie als meldende Person unser Portal und gewährleisten Ihre Anonymität?
- Melden Sie sich nicht von einem PC, der von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
- Verwenden Sie keinen PC, der mit dem Netzwerk/Intranet des Unternehmens verbunden ist.
- Greifen Sie direkt auf das Meldesystem zu, indem Sie die URL-Adresse in einen Internetbrowser kopieren oder schreiben, anstatt auf einen Link zu klicken.
- Geben Sie nicht Ihren Namen und/oder andere personenbezogene Daten an, sondern legen vorher eine anonyme E-Mail-Adresse an; denn sonst können wir nicht mit Ihnen kommunizieren.
