Allgemeine Geschäftsbedingungen

der esb data GmbH, Schockenriedstr. 8A, 70565 Stuttgart (nachfolgend „esb data“)       

1. Ausgangssituation                  

Der Kunde benötigt Beratung, Gestaltung und/oder sonstige Unterstützung bei der Bewältigung von Datenschutz- und/oder Datensicherheitsanforderungen. Zu diesem Zweck schließen esb data und der Kunde einen Dienstleistungsvertrag zu den vorliegenden Vertragsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand               

2.1 Leistungsbeschreibung                  

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der im beauftragten Angebot im Detail beschriebenen Beratungs-, Gestaltungs- und/oder sonstigen Unterstützungsleistungen, Diese erfolgen auf dienstvertraglicher Basis. Die vereinbarten Dienstleistungen werden in dem im beauftragten Angebot im Detail dargestellten Umfang erbracht.            

2.2 Termine und Fristen

Der vorgesehene Leistungsbeginn ist im beauftragten Angebot geregelt, ebenso die Leistungsdauer und das voraussichtliche Leistungsende. Sämtliche Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen durch esb data sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Die Verpflichtung zur Erfüllung zu bestimmten Fristen oder Terminen setzt voraus, dass der Kunde die betreffenden ihm obliegenden Leistungen und Mitwirkungshandlungen erbracht hat. Widrigenfalls verschieben sich die Termine und Fristen entsprechend in angemessenem Umfang und etwaig sich daraus ergebende Entgelterhöhungen gehen zu seinen Lasten.

Von keiner Partei zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für höhere Gewalt (inkl. Seuchen wie Epidemien und Pandemien), Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe.

esb data ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist.

2.3 Leistungsort               

Genereller Ort für die Leistungserbringung sind die Geschäftsräume der esb data. Leistungsteile oder Projektarbeiten, die eine lokale Präsenz beim Kunden erfordern, können in den Räumlichkeiten des Kunden durchgeführt werden, ohne dass sich der Leistungsort ändert. Die eingesetzten Berater können – je nach Auftragsinhalt und -zuschnitt – auch von ihren eigenen Geschäftsräumen aus arbeiten.

2.4 Übergabe von Begleitergebnissen            

esb data wird etwaige Begleitergebnisse der Leistung, wie beispielsweise Dokumente, Richtlinien oder Präsentationen, dem Kunden laufend, spätestens jedoch zum Ende der vereinbarten Leistungszeit, übergeben.

3. Mitarbeitereinsatz und Ansprechpartner

3.1 Mitarbeitereinsatz

esb data setzt zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen – insbesondere für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter – grundsätzlich die im beauftragten Angebot benannten Berater ein. Die Benennung der Mitarbeiter der esb data entspricht dem Kenntnis- und Planungsstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sollte im Bedarfsfall ein Mitarbeiterwechsel erforderlich werden, wird esb data den Kunden über die Gründe informieren und auf vergleichbare Qualifikation achten.

Die Benennung von Mitarbeitern hat keine Arbeitnehmerüberlassung zur Folge. Die eingesetzten Berater unterliegen nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.    Sie werden nicht in die Organisation und den regulären Betrieb des Kunden eingegliedert, bedienen sich insbesondere eigener Arbeitsmittel wie bspw. Hard- und Software, nehmen nicht an innerbetrieblichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder sonstigen Veranstaltungen teil, und bleiben in ihrer Kommunikation und Außendarstellung, z.B. per E-Mail und in ihren Informationsmaterialien (Visitenkarten, Prospekte etc.) im Geschäftsverkehr als Externe erkennbar. Die eingesetzten Berater erbringen den jeweiligen Auftrag durchgängig frei und eigenständig kraft ihrer originären Qualifikation und Kompetenz. Sollte ihre Vertretung erforderlich werden, gilt dies gleichermaßen für ihre Vertretungspersonen. 

3.2 Ansprechpartner        

Die Ansprechpartner für die Leistungserbringung auf Seiten von esb data und dem Kunden sind im Angebot mit Kontaktdaten benannt. Der Kunde benennt insbesondere einen Ansprechpartner als Datenschutzkoordinator, der zur Klärung von Fragen zur Verfügung steht und berechtigt ist, verbindliche Auskünfte zu geben, notwendige Unterlagen zu übersenden und notwendige Entscheidungen zu treffen.                  

5. Mitwirkungsleistungen des Kunden   

5.1 Allgemeine Mitwirkungsleistungen   

Die Gesamtverantwortung für die Datenschutzorganisation und -planung sowie für die notwendige Dokumentation obliegt dem Kunden. esb data übernimmt im Rahmen dieser Gesamtverantwortung die beauftragten Teilaufgaben.

Im Falle von IT-Projekten jeder Art trägt der vom Kunde benannte Projektleiter die Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung der IT-Projekte.               

Die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Insbesondere hat er esb data im erforderlichen Umfang zu informieren, rechtzeitig eigene Leistungen zu erbringen und die notwendigen Entscheidungen zeitig zu treffen. Mitwirkungspflichten sind daher Hauptpflichten und wesentliche Geschäftsgrundlage.

Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für esb data kostenfrei erbracht werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ohne umfangreiche, rechtzeitige und zutreffende Beschaffung von Informationen und Unterlagen verschiedenster Art durch den Kunden die Dienstleistung der esb data nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann.

Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch esb data. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.        

5.2 Infrastrukturelle Mitwirkungsleistungen      

Der Kunde stellt für esb data, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Der Zugang erfolgt über eine Remote-Anbindung für esb data und/oder über Arbeitsplätze beim Kunden.                                    

5.3 Besondere Mitwirkungsleistungen             

Besondere Mitwirkungsleistungen         werden im Angebot spezifiziert.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen         

6.1 Vergütungshöhe

Die Details zur Vergütung der zu erbringenden Dienstleistungen werden im beauftragten Angebot vereinbart.         

Ein vereinbarter Beratungstag umfasst acht Stunden. Beratungstage mit geringerem oder höherem Umfang werden anteilig auf Stundenbasis abgerechnet.         

Ein Status über durchgeführte Leistungen mit den dafür erbrachten Zeitaufwänden wird durch esb data geführt und kann vom Kunden jederzeit eingesehen werden.

6.2 Nebenkosten

Reisekosten und Aufwand für vom Kunden veranlasste Reisen nach außerhalb des vereinbarten Leistungsortes werden esb data gesondert vergütet. Bezugspunkt für die Berechnung der Reisekosten ist der Sitz von esb data. Für Fahrten mit dem Pkw werden pauschal € 0,50 je gefahrenen Kilometer berechnet. Sonstige Leistungen werden nach Aufwand gegen Vorlage der Belegkopien berechnet.

Vom Kunden angeordnete Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr werden mit 50% Zuschlag berechnet.

Vom Kunden angeordnete Leistungen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg werden mit 100% Zuschlag berechnet.

6.3 Voraussichtlicher Gesamtaufwand                     

Aufwandsschätzungen durch esb data enthalten keine verbindlichen Zusicherungen. Sollte esb data im Laufe der Leistungserbringung feststellen, dass die geschätzten Aufwände voraussichtlich überschritten werden, wird esb data den Kunden darüber informieren. esb data und der Kunde entscheiden einvernehmlich über das weitere Vorgehen. Die Vergütung der bereits erbrachten Leistungen richtet sich nach dem beauftragten Angebot.

6.4 Zahlungsbedingungen          

Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.        

Die Leistungen von esb data werden monatlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar. Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können.

Eine Abnahme, Freigabe oder Übergabe ist nicht Voraussetzung der Rechnungsfälligkeit .

7. Haftung             

7.1 esb data haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet esb data nur, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten). In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war.

7.2 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

7.3

Für den Verlust von Daten haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Absätze

  • nur dann, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre; unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen interne Störungen und gegen Einwirkungen von außen, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen,
  • (ii) und nur insoweit es den Aufwendungsersatz für die Wiederherstellung der Daten bis zur letzten vorhandenen oder gebotenen Datensicherung betrifft.

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von esb data.               

8. Nutzungsrechte  

8.1 Die von esb data erstellten oder verwendeten Informationen, Unterlagen und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte bleiben vorbehalten.

8.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von esb data erbrachten Begleitergebnissen der Dienstleistung das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder Materialien zu verbinden. Für die Dauer der Nutzung bis zur vollständigen Zahlung überträgt esb data die einfachen Nutzungsrechte widerruflich unter der Maßgabe der vollständigen Zahlung.      

8.3 Nicht erfasst von der Übertragung der Nutzungsrechte ist die Übertragung an Konzernunternehmen des Kunden oder an andere Dritte.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Die Vertragspartner werden nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen vertraulich behandeln. Hardware, Software und Unterlagen aller Art (z.B. Dokumentationen, Berichte, Muster etc.), die sich die Vertragspartner gegenseitig zur Verfügung stellen, dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch eingesetzt werden. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Die vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarung ist nachvertraglich auf fünf Jahre befristet.  

9.2 Die Vertragspartner haben die zur Erfüllung der Vertragsinhalte überlassenen Informationen und Unterlagen im jeweils gegenseitigen Interesse sorgfältig aufzubewahren. Diese Unterlagen sind bei Vertragsende herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder die Unterlagen sind zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung gegenüber der anderen Vertragspartei erforderlich.

9.3 esb data verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Für die Auftragsverarbeitung gilt ergänzend die Datenschutzvereinbarung der esb data zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

9.4 Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffenen Personen an Dritte weitergeben. Sofern ein Zugang zu personenbezogenen Daten zur Auftragsdurchführung erforderlich ist, muss das eingesetzte Personal über seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen unterrichtet und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.                 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Schriftform               

Diese Vertragsbedingungen regeln den Leistungsgegenstand abschließend. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. § 305 b BGB bleibt unberührt.

10.2 Recht, Gerichtsstand          

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.       

10.3 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder Forderungen aus Mängelbeseitigungskosten berechtigt, zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten zusätzlich nur, wenn diese aus demselben Rechtsverhältnis stammen.

esb data hat im Falle des Zahlungsrückstandes die Wahl, weitere Leistungen zurückzubehalten oder weitere Leistungen von der Erbringung einer angemessenen Sicherheit abhängig zu machen. Weitergehende Rechte werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

Die Abtretung der gegen esb data gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies

gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.